Praktika

DIE “PRAXIS“ HAT LAUT LEHRPLAN FOLGENDE AUFGABEN:

„Die im theoretischen und fachpraktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen auf die Berufspraxis seines Fachgebietes anwenden können“.

„Erste Einblicke in Aufbau- und Ablauforganisation von Betrieben erhalten und aus der Zusammenschau von Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Erfahrung zur Arbeitswelt und zum beruflichen Umfeld gewinnen“.

Praktika

Um diese Ziele zu erreichen ist das Pflichtpraktikum gemäß den Vorschriften des Lehrplanes der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung Pitzelstätten in folgende Abschnitte gegliedert:

5-jährige Form

  • 4 Wochen nach dem II. Jahrgang
  • 14 Wochen nach dem III. Jahrgang
  • 4 Wochen nach dem IV. Jahrgang

3-jähriger Aufbaulehrgang

  • 4 Wochen nach dem II. Jahrgang

Das Pflichtpraktikum sollte in einem der Fachrichtung entsprechenden Betrieb abgeleistet werden. Eine nicht facheinschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar.

Aufgrund dieser Vorgaben ergeben sich folgende Richtlinien für das Praktikum: siehe Download Praxis Leitfaden (nicht barrierefrei)